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   BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95   

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https://dejure.org/1995,2304
BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95 (https://dejure.org/1995,2304)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1995 - 2 StR 378/95 (https://dejure.org/1995,2304)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1995 - 2 StR 378/95 (https://dejure.org/1995,2304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung - Deutscher Markt - Eingeführte Betäubungsmittel - Unvertretbare Milde - Erfolg der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a; StGB § 46; StPO § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 116
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Die für diese Tat gegen den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist so unvertretbar milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsrahmens (BGHSt 20, 264, 266/267; 24, 132, 133; 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 9) liegt.

    Eine Strafe darf sich auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]/134; BGH JR 1977, 159 f mit Anm. Bruns S. 160 f), sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 8; Strafhöhe 9; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25) und sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 1 und 2; Beurteilungsrahmen 9).

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 343/94

    Zulässigkeit der Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte bei der

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Angesichts der Menge des Kokains, des nicht unerheblichen Kurierlohns und der von dieser Art der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln ausgehenden besonderen Gefahr (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 9) ist auch unter Berücksichtigung der festgestellten persönlichen Situation des Angeklagten die verhängte Strafe nicht mehr hinnehmbar.
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Die für diese Tat gegen den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist so unvertretbar milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsrahmens (BGHSt 20, 264, 266/267; 24, 132, 133; 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 9) liegt.
  • BGH, 28.08.1987 - 3 StR 370/87

    Wahl des Strafrahmens - Fehlerhafte Strafzumessungserwägungen - Gerechter

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Eine Strafe darf sich auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]/134; BGH JR 1977, 159 f mit Anm. Bruns S. 160 f), sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 8; Strafhöhe 9; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25) und sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 1 und 2; Beurteilungsrahmen 9).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Die für diese Tat gegen den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist so unvertretbar milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsrahmens (BGHSt 20, 264, 266/267; 24, 132, 133; 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 9) liegt.
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Die für diese Tat gegen den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist so unvertretbar milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsrahmens (BGHSt 20, 264, 266/267; 24, 132, 133; 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 9) liegt.
  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 263/93

    Kokainzubereitung - Kokainhydrochlorid - Strafmilderungsgrund - Freiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Eine Strafe darf sich auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]/134; BGH JR 1977, 159 f mit Anm. Bruns S. 160 f), sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 8; Strafhöhe 9; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25) und sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 1 und 2; Beurteilungsrahmen 9).
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 644/93

    Strafe - Gerechter Strafausgleich - Angemessenheit - Gefährlichkeit - Schuld -

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Die für diese Tat gegen den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist so unvertretbar milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsrahmens (BGHSt 20, 264, 266/267; 24, 132, 133; 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 9) liegt.
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Eine Strafe darf sich auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]/134; BGH JR 1977, 159 f mit Anm. Bruns S. 160 f), sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 8; Strafhöhe 9; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25) und sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 1 und 2; Beurteilungsrahmen 9).
  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 606/88

    Einschränkung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit wegen Alkoholkonsums - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Eine Strafe darf sich auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]/134; BGH JR 1977, 159 f mit Anm. Bruns S. 160 f), sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 8; Strafhöhe 9; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25) und sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 1 und 2; Beurteilungsrahmen 9).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Im Hinblick auf einen umfassenden weltweiten Gesundheitsschutz soll die Sicherheit und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Betäubungsmittelverkehrs - zu dem nach der grundsätzlichen Wertung des Gesetzgebers auch die Ausfuhr von Medikamenten gehört, die als verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel in Anlage III zum BtMG aufgelistet sind - sichergestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95, BGHR BtMG § 30 Strafzumessung 1; MüKoStGB/Kotz, § 29 BtMG Rn. 579).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    c) Die hiergegen von der Revision des Angeklagten B. vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken teilt der Senat nicht angesichts des eindeutigen Wortlauts der in Anlage III zweiter Gedankenstrich lit. b Satz 2 zu § 1 Abs. 1 BtMG enthaltenen Regelung und des mit ihr verfolgten Zwecks, nämlich im Hinblick auf einen umfassenden weltweiten Gesundheitsschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95, BGHR BtMG § 30 Strafzumessung 1; MüKoStGB/Kotz, § 29 BtMG Rn. 579) die Sicherheit und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Betäubungsmittelverkehrs sicherzustellen, wie er auch in den internationalen Suchtstoffübereinkommen zum Ausdruck kommt (vgl. Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 1977 (BGBl. II S. 111), Übereinkommen über psychotrope Stoffe vom 21. Februar 1971 (BGBl. 1976 II S. 1477) und Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988 (BGBl. 1993 II S. 1136)).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02

    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener

    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt hervorgehoben und es deshalb als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn durch Instanzgerichte strafmildernd berücksichtigt wurde, daß das Rauschgift "nicht für den deutschen Markt bestimmt" gewesen sei (vgl. BGH Urt. v. 31. Januar 1996 - 2 StR 643/95 - BGHR BtMG § 30 Strafzumessung 1).
  • BGH, 22.06.2022 - 5 StR 9/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten (Weitertransport

    Dies ergibt sich unter anderem auch daraus, dass Taten mit Auslandsbezug wie die bandenmäßige Ausfuhr von Betäubungsmitteln (§ 30a BtMG) sogar mit einer erheblich erhöhten Mindeststrafe bedroht sind (BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95).
  • BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22

    Einziehung (Betäubungsmitteldelikte: Bestimmtheit der Einziehungsanordnung;

    Zwar hat die Strafkammer zutreffend bei der Strafzumessung außer Betracht gelassen, dass das Rauschgift nicht für den deutschen Markt bestimmt gewesen sein könnte (vgl. Senat, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95).
  • BGH, 14.07.2015 - 5 StR 181/15

    Bestimmung von eingeführten Betäubungsmitteln für den ausländischen Markt kein

    Der Umstand, dass das eingeführte Rauschgift nicht für den deutschen Markt bestimmt war, sondern ins Ausland weitertransportiert und dort veräußert werden sollte, stellt deshalb keinen Strafmilderungsgrund dar (BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95, NStZ-RR 1996, 116).
  • BGH, 29.11.1995 - 2 StR 364/95

    Betäubungsmittel - Rauschgift - Strafzumessung - Rauschgiftkuriere -

    Dies kann die Angeklagte nicht entlasten, weil der durch die Strafnorm bezweckte Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht allein der Bevölkerung im Inlande gilt, sondern - wie § 6 Nr. 5 StGB zeigt - ein weltweites Anliegen ist (BGH, Urt. v. 6. September 1995 - 2 StR 378/95).
  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Der Umstand, dass das eingeführte Rauschgift nicht für den deutschen Markt bestimmt war, sondern ins Ausland weitertransportiert werden sollte, stellt deshalb keinen Strafmilderungsgrund dar (BGH, NStZ-RR 1996, 116; BGH, NStZ-RR 2016, 16).
  • LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11

    Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer

    Es ist deshalb nicht veranlasst, den Umstand, dass eingeführter Stoff (eventuell) nicht für den deutschen Markt bestimmt war, strafmildernd zu werten (BGH NStZ-RR 1996, 116; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 10).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95

    Tatrichter - Minder schwerer Fall - Gebotene Gesamtwürdigung - Milderungsgründe -

    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m.w.N.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1; BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2011 - 53 Ss 25/11

    Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung bei Bagatelldelikten

  • BGH, 06.12.1995 - 2 StR 500/95

    Einfuhr von Kokain durch Drogenkuriere in deren Körper - Aufhebung des

  • OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 53 Ss 187/10

    Revisionsverfahren § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO- Fehlen des notwendigen Verteidigers

  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 676/95

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Gerichts - Revisionsrechtlicher

  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 643/95

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

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